2 x Würth Abflussreiniger Flüssig 1000 ml | 0893117600
Hochalkalischer, konzentrierter Rohrreiniger für den professionellen Einsatz für Abflüsse jeder Art
•Löst Fette, Öle, Haare und andere Ablagerungen
•Wirkt schnell und effektiv und beugt Verstopfungen vor
•Verhindert Geruchsbildung
•Geeignet zum Auftauen von eingefrorenen Ausgüssen
Ideal für den Einsatz im Haushalt, in Großküchen und allen Sanitärräumen.
Technische Daten
Chemische Basis: Kaliumhydroxid
Inhalt: 1000 ml
pH-Wert: 14
Dichte: 1.521 g/cm³
Hinweis
Kein Aluminiumgefäß verwenden. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Nur in Originalverpackung aufbewahren.
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Produktsicherheit Hersteller/Verantwortliche Person im EWR
Adolf Würth GmbH & Co.KG
Reinhold-Würth-Str. 12 -17
74653 Künzelsau-Gaisbach
Deutschland
www.wuerth.com
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission
ABFLUSSREINIGER FLÜSSIG - 1000 ML
Version
1.7
Überarbeitet am:
28.02.2025
SDB-Nummer:
7537260-00008
Datum der letzten Ausgabe: 13.11.2024
Datum der ersten Ausgabe: 16.11.2020
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : ABFLUSSREINIGER FLÜSSIG - 1000 ML
Produktnummer : 0893117600
Eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI)
: UJY2-S0U1-D00G-WGMT
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Detergens, Einbringen in Kanalisation
Produkt zur professionellen Verwendung
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Nicht anwendbar
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Adolf Wuerth GmbH & Co. KG
Reinhold-Würth-Str. 12-17
74653 Künzelsau
Telefon : +49 794015 0
Telefax : +49 794015 10 00
E-Mailadresse der für SDB
verantwortlichen Person
: isi@wuerth.com
1.4 Notrufnummer
+49 (0)6132 ? 84463
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Akute Toxizität, Kategorie 4 H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
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Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie
1A
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und
schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise : Prävention:
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P301 + P330 + P331 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Mund
ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P303 + P361 + P353 + P310 BEI BERÜHRUNG MIT DER
HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser
abwaschen oder duschen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN
AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kaliumhydroxid
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
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Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnummer
Einstufung Konzentration
(% w/w)
Kaliumhydroxid 1310-58-3
215-181-3
019-002-00-8
01-2119487136-33
Met. Corr. 1; H290
Acute Tox. 4; H302
Skin Corr. 1A; H314
Eye Dam. 1; H318
EUH014, EUH071
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Skin Corr. 1A; H314
>= 5 %
Skin Corr. 1B; H314
2 - = 2 %
Schätzwert Akuter
Toxizität
Akute orale Toxizität:
333 mg/kg
>= 50 - = 480 min
Handschuhdicke : 0,5 mm
Material : Naturkautschuk
Durchbruchzeit : >= 480 min
Handschuhdicke : 0,5 mm
Material : Chloropren
Durchbruchzeit : >= 480 min
Handschuhdicke : 0,5 mm
Material : Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit : >= 480 min
Handschuhdicke : 0,35 mm
Material : Fluorkautschuk
Durchbruchzeit : >= 480 min
Handschuhdicke : 0,4 mm
Anmerkungen : Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die
Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen.
Haut- und Körperschutz : Angemessene Schutzkleidung basierend auf den Angaben
zur chemischen Beständigkeit und einer Bewertung der potenziellen Exposition vor Ort wählen.
Hautkontakt mittels undurchdringlicher Schutzkleidung vermeiden (Handschuhe, Schürzen, Stiefel etc.).
Atemschutz : Bei Nichtverfügbarkeit einer lokalen Entlüftung oder wenn die
Expositionsbewertung Expositionen außerhalb der empfohlenen Richtlinien ergibt, ist ein Atemschutz zu verwenden.
Die Ausrüstung sollte DIN EN 143 entsprechen
Filtertyp : Typ Partikel (P)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Aggregatzustand : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : charakteristisch
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und Siedebereich
: > 100 °C
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Brennt nicht
Obere Explosionsgrenze /
Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze /
Untere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Zündtemperatur : nicht entzündlich
Zersetzungstemperatur : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als selbstreagierend eingestuft.
pH-Wert : 14 (20 °C)
Konzentration: 100 %
Viskosität
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen löslich
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Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: Nicht anwendbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar
Dichte : 1,5 g/cm³ (20 °C)
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Partikeleigenschaften
Partikelgröße : Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben
Explosive Stoffe/Gemische : Nicht explosiv
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Metallkorrosionsrate : Korrosiv auf Metalle
Verdampfungsgeschwindigkeit
: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Nicht als reaktionsgefährlich eingestuft.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Reaktionsfähig mit starken Oxidationsmitteln.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Keine bekannt.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Oxidationsmittel
Säuren
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen
: Einatmung
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt
Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Produkt:
Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: 666 mg/kg
Methode: Rechenmethode
Akute inhalative Toxizität : Bewertung: Nicht korrosiv gegenüber den Atemwegen.
Inhaltsstoffe:
Kaliumhydroxid:
Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): 333 mg/kg
Akute inhalative Toxizität : Bewertung: Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht schwere Verätzungen.
Inhaltsstoffe:
Kaliumhydroxid:
Spezies : Kaninchen
Ergebnis : Ätzend nach weniger als 3 Minuten Exposition
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenschäden.
Inhaltsstoffe:
Kaliumhydroxid:
Spezies : Kaninchen
Ergebnis : Irreversible Schädigung der Augen
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kaliumhydroxid:
Art des Testes : Intrakutantest
Expositionswege : Hautkontakt
Spezies : Meerschweinchen
Ergebnis : negativ
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kaliumhydroxid:
Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES)
Ergebnis: negativ
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften
Produkt:
Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung
(EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 %
oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Produkt:
Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung
(EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 %
oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen
beseitigen.
Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind Abfallschlüsselnummern nicht produkt- sondern anwendungsbezogen.
Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in
Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt
werden.
Abfälle nicht in den Ausguss schütten.
Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage
zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
Falls nicht anders angegeben: Entsorgung als unbenutztes
Produkt.
Abfallschlüssel-Nr. : Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung gedacht:
gebrauchtes Produkt
16 03 03*, anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthal-
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ten
nicht gebrauchtes Produkt
16 03 03*, anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
ungereinigte Verpackung
15 01 10*, Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Gem. Verpackungsgesetz restentleerte Verpackungen:
Restentleerte, nicht kontaminierte Verpackungen nicht schadstoffhaltiger Füllgüter können den Erfassungssystemen für
Verkaufsverpackungen zur Verwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADN : UN 1814
ADR : UN 1814
RID : UN 1814
IMDG : UN 1814
IATA : UN 1814
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADN : KALIUMHYDROXIDLÖSUNG
ADR : KALIUMHYDROXIDLÖSUNG
RID : KALIUMHYDROXIDLÖSUNG
IMDG : POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION
IATA : Potassium hydroxide solution
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse Nebengefahren
ADN : 8
ADR : 8
RID : 8
IMDG : 8
IATA : 8
14.4 Verpackungsgruppe
ADN
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : C5
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Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 80
Gefahrzettel : 8
ADR
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : C5
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 80
Gefahrzettel : 8
Tunnelbeschränkungscode : (E)
RID
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : C5
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 80
Gefahrzettel : 8
IMDG
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : 8
EmS Kode : F-A, S-B
IATA (Fracht)
Verpackungsanweisung
(Frachtflugzeug)
: 855
Verpackungsanweisung (LQ) : Y840
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : Corrosive
IATA (Passagier)
Verpackungsanweisung
(Passagierflugzeug)
: 851
Verpackungsanweisung (LQ) : Y840
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : Corrosive
14.5 Umweltgefahren
ADN
Umweltgefährdend : nein
ADR
Umweltgefährdend : nein
RID
Umweltgefährdend : nein
IMDG
Meeresschadstoff : nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht
und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung
in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Verpackungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.
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14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Anmerkungen : Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für
folgende Einträge sollten berücksichtigt werden:
Nummer in der Liste 3
Stoff(e) oder Gemisch(e) werden
hier entsprechend ihrem Vorkommen in der Verordnung aufgeführt,
unabhängig von ihrer Verwendung/ihrem Zweck oder den Bedingungen der Beschränkung. Bitte
beachten Sie die Bedingungen in
der entsprechenden Verordnung,
um festzustellen, ob ein Eintrag für
das Inverkehrbringen relevant ist
oder nicht.
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel
59).
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 2024/590 über Stoffe, die zum
Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische
Schadstoffe (Neufassung)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
(Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung
der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
TA Luft : 5.2.1: Gesamtstaub:
Nicht anwendbar
5.2.2: Staubförmige anorganische Stoffe:
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Nicht anwendbar
5.2.4: Gasförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
5.2.5: Organische Stoffe:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.1: Karzinogene Stoffe:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.1: Quarzfeinstaub PM4:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.1: Formaldehyd:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.1: Fasern:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.2: Keimzellmutagene Stoffe:
Nicht anwendbar
5.2.7.1.3: Reproduktionstoxische Stoffe:
Nicht anwendbar
5.2.7.2: Schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe:
Nicht anwendbar
Flüchtige organische Verbindungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen
(integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0 %
Sonstige Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Sonstige Angaben : Positionen, bei denen Veränderungen gegenüber der vorherigen Fassung vorgenommen wurden, sind im Textkörper durch
zwei vertikale Linien hervorgehoben.
Volltext der H-Sätze
H290 : Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 : Verursacht schwere Augenschäden.
EUH014 : Reagiert heftig mit Wasser.
EUH071 : Wirkt ätzend auf die Atemwege.
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Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox. : Akute Toxizität
Eye Dam. : Schwere Augenschädigung
Met. Corr. : Korrosiv gegenüber Metallen
Skin Corr. : Ätzwirkung auf die Haut
ADN - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemikalien; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR -
Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für
Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden
mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS -
Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x %
Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis;
IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung;
IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen
Substanzen; IMDG - Code ? Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung;
KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50
% einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine
(schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS -
Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) StrukturWirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parliaments
und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr;
SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen
Substanzen; TECI - Thailand Lagerbestand Vorhandener Chemikalien; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des
Datenblatts verwendet wurden
: Interne technische Daten, Rohstoffdaten von den SDB, Suchergebnisse des OECD eChem Portals und der Europäischen Chemikalienagentur, http://echa.europa.eu/
Einstufung des Gemisches: Einstufungsverfahren:
Met. Corr. 1 H290 Basierend auf Produktdaten oder
Beurteilung
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
Verordnung (EU) 2020/878 der Kommission
ABFLUSSREINIGER FLÜSSIG - 1000 ML
Version
1.7
Überarbeitet am:
28.02.2025
SDB-Nummer:
7537260-00008
Datum der letzten Ausgabe: 13.11.2024
Datum der ersten Ausgabe: 16.11.2020
19 / 19
Acute Tox. 4 H302 Rechenmethode
Skin Corr. 1A H314 Rechenmethode
Eye Dam. 1 H318 Rechenmethode
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenenen Informationen sind nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt worden und basieren auf dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Informationen dienen lediglich als Richtlinie für eine sichere Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und Freisetzung und stellen keine Gewährleistung oder Qualitätsspezifikation dar. Die vorliegenden Informationen beziehen sich nur auf
den oben in diesem SDB bezeichneten Stoff und gelten nicht bei Verwendung des im SDB angegebenen Stoffes in Kombination mit anderen Stoffen oder in anderen Verfahren, sofern nicht anders im Text angegeben ist. Anwender des Stoffes sollten die Informationen und Empfehlungen
im konkreten Einzelfall der vorgesehenen Handhabung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung, einschließlich gegebenenfalls einer Beurteilung der Angemessenheit des im SDB bezeichneten Stoffes im Endprodukt des Anwenders, überprüfen.
DE / DE
Chemische Basis: Kaliumhydroxid
Inhalt: 1000 ml
pH-Wert: 14
Dichte: 1.521 g/cm³