2 x 1000 ml Würth Kunststoffreiniger Antistatisch Typ 20 | 089210011
Der antistatische Würth Kunststoffreiniger Typ 20 sorgt für gründliche, schonende Reinigung auf verschiedensten Kunststoff-, pulverlackierten und metallischen Oberflächen – ohne diese anzugreifen. Zur Reinigung von z.B. PVC-hart (weiß), Dekor-, Folienkaschierte-, PUR-Profile und PVC-Hartschaumplatten.
Mit dem integrierten Antistatikum wird eine schnelle Wiederanschmutzung effektiv verhindert.
Der Reiniger entfernt zuverlässig Staub, Klebstoffreste, Gummispuren, frische Dichtstoffreste sowie Teer- und Bitumenspritzer und trocknet besonders schnell ab. Ideal für den Fenster- und Türenbau, Messebau, Werbetechnik, Steinindustrie und viele weitere Bereiche der Kunststoffverarbeitung, sowie im Handwerk allgemein z.B. für Dachrinnen, Abflussrohre etc.
Das Produkt ist frei von chlorierten Kohlenwasserstoffen und aromatischen Verbindungen!
Technische Daten
Inhalt: 2 x 1000 ml
Farbe: farblos
Chemische Basis: Mineralöl
Dichte/Bedingung: 0,71 g/cm³ / bei 20°C, EN 542
Flammpunkt: min. -14 °C
AOX-frei: ja
Produktsicherheit Hersteller/Verantwortliche Person im EWR Adolf Würth GmbH & Co.KG Reinhold-Würth-Str. 12 -17 74653 Künzelsau-Gaisbach Deutschland www.wuerth.com
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : REINIGER TYP 20 - 1000 ML
Produktnummer : 089210011
Eindeutiger
Rezepturidentifikator (UFI)
: P72H-904R-K00T-FH0N
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Reinigungsmittel, Detergens
Produkt zur professionellen Verwendung
Empfohlene
Einschränkungen der
Anwendung
: Nicht anwendbar
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Adolf Wuerth GmbH & Co. KG
Reinhold-Würth-Str. 12-17
74653 Künzelsau
Telefon : +49 794015 0
Telefax : +49 794015 10 00
E-Mailadresse der für SDB
verantwortlichen Person
: isi@wuerth.com
1.4 Notrufnummer
+49 (0)6132 – 84463
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2 H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition, Kategorie 3
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in
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die Atemwege tödlich sein.
Langfristig (chronisch)
gewässergefährdend, Kategorie 2
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit
langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die
Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger
Wirkung.
Sicherheitshinweise : Prävention:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen
Flammen und anderen Zündquellen fernhalten.
Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion:
P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort
GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan
Propan-2-ol
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder
höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und
sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß
REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der
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delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr
endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnumme
r
Einstufung Konzentration
(% w/w)
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, nalkane, Isoalkane, zyklisch, < 5%
n-hexan
Nicht zugewiesen
01-2119475514-35
Flam. Liq. 2; H225
Skin Irrit. 2; H315
STOT SE 3; H336
Asp. Tox. 1; H304
Aquatic Chronic 2;
H411
>= 70 - < 90
Propan-2-ol 67-63-0
200-661-7
603-117-00-0
01-2119457558-25
Flam. Liq. 2; H225
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H336
>= 10 - < 20
2,2'-(C16-18
(geradzahlig)alkylimino)diethanol
1218787-30-4
01-2119970166-34
Skin Irrit. 2; H315
Eye Irrit. 2; H319
Aquatic Acute 1;
H400
Aquatic Chronic 1;
H410
M-Faktor (Akute
aquatische Toxizität):
10
M-Faktor (Chronische
aquatische Toxizität):
1
>= 0,25 - < 1
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen.
Wenn die Symptome anhalten oder falls irgendein Zweifel
besteht, ärztlichen Rat einholen.
Schutz der Ersthelfer : Erstversorger sollten auf Selbstschutz achten und die
empfohlene persönliche Schutzkleidung verwenden, wenn ein
Expositionsrisiko besteht (siehe Abschnitt 8).
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Nach Einatmen : Bei Inhalation, an die frische Luft bringen.
Bei Auftreten von Symptomen, ärztliche Betreuung aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser während mindestens
15 Minuten abspülen und dabei verunreinigte Kleidung und
Schuhe ausziehen.
Arzt hinzuziehen.
Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Augenkontakt : Bei Kontakt, Augen sofort mit viel Wasser während
mindestens 15 Minuten ausspülen.
Vorhandene Kontaktlinsen, wenn möglich, entfernen.
Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken : Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Wenn es zum Erbrechen kommt, betroffene Person nach
vorne beugen lassen.
Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für
Vergiftungsfälle verständigen.
Mund gründlich mit Wasser ausspülen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund
einflößen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Risiken : Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Symptomatisch und unterstützend behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Wassernebel
Alkoholbeständiger Schaum
Kohlendioxid (CO2)
Trockenlöschmittel
Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und
Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken.
Rückzündung auf große Entfernung möglich.
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Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann
gesundheitsgefährdend sein.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
: Kohlenstoffoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Spezifische Löschmethoden : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl
einsetzen.
Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus dem Brandbereich,
wenn dies sicher ist.
Umgebung räumen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
: Alle Zündquellen entfernen.
Den Bereich belüften.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Empfehlungen zur sicheren Handhabung (siehe Abschnitt 7)
und zur persönlichen Schutzausrüstung befolgen (siehe
Abschnitt 8).
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Ausbreitung über große Flächen verhindern (z.B. durch
Eindämmen oder Ölsperren).
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht
eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden
benachrichtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Funkensichere Werkzeuge verwenden.
Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen.
Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen
Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt
werden kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern.
Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit
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geeignetem Bindemittel beseitigen.
Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und
Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der
Beseitigung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe
und Gegenstände. Man muss ermitteln, welche dieser
Richtlinien anzuwenden sind.
Abschnitt 13 und 15 dieses SDBs liefern Informationen
bezüglich bestimmter lokaler oder nationaler Vorschriften.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitte: 7, 8, 11, 12 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Technische Maßnahmen : Siehe technische Maßnahmen im Abschnitt "Begrenzung und
Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen".
Lokale Belüftung / Volllüftung : Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine
lokale Entlüftung zu verwenden.
Explosionsgeschützte elektrische, Lüftungs- und
Beleuchtungsgeräte verwenden.
Hinweise zum sicheren
Umgang
: Nicht auf die Haut oder die Kleidung gelangen lassen.
Einatmen von Nebel oder Dampf vermeiden.
Nicht verschlucken.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung der Exposition
am Arbeitsplatz gemäß den üblichen industriellen Hygieneund Sicherheitspraktiken handhaben
Funkensichere Werkzeuge verwenden.
Behälter dicht verschlossen halten.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen
und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Massnahmen zu Vermeidung von Abfällen/unkontrolliertem
Eintrag in die Umwelt sollten getroffen werden.
Hygienemaßnahmen : Wenn eine Exposition gegenüber Chemikalien während des
normalen Gebrauchs wahrscheinlich ist, sind Augen- und
Notduschen nahe dem Arbeitsplatz vorzusehen. Bei der Arbeit
nicht essen, trinken, rauchen. Beschmutzte Kleidung vor
Wiedergebrauch waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an
Lagerräume und Behälter
: In korrekt beschrifteten Behältern aufbewahren. Unter
Verschluss aufbewahren. Dicht verschlossen halten. Kühl an
einem gut belüfteten Ort aufbewahren. In Übereinstimmung
mit den besonderen nationalen gesetzlichen Vorschriften
lagern. Von Hitze- und Zündquellen fernhalten.
Zusammenlagerungshinweise : Nicht mit den folgenden Produktarten lagern:
Starke Oxidationsmittel
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Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
Organische Peroxide
Entzündbare Feststoffe
Pyrophore Flüssigkeiten
Pyrophore Feststoffe
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln
Sprengstoffe
Gase
Stark akut toxische Substanzen und Mischungen
Lagerklasse (TRGS 510) : 3
Lagerzeit : 24 Monate
Empfohlene
Lagerungstemperatur
: 15 - 25 °C
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der
Exposition)
Zu überwachende
Parameter
Grundlage
Kohlenwasserstoff
e, C6-C7, nalkane, Isoalkane,
zyklisch, < 5% nhexan
Nicht
zugewiesen
AGW 700 mg/m³ DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(II)
Weitere Information: Gruppengrenzwert für KohlenwasserstoffLösemittelgemische
Propan-2-ol 67-63-0 AGW 200 ppm
500 mg/m³
DE TRGS
900
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung
des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
MAK 200 ppm
500 mg/m³
DE DFG MAK
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2; II
Weitere Information: Eine fruchtschädigende Wirkung ist bei Einhaltung des
MAK? und BATWertes nicht anzunehmen
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Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
Stoffname CAS-Nr. Zu überwachende
Parameter
Probennahmezeitp
unkt
Grundlage
Propan-2-ol 67-63-0 Aceton: 25 mg/l
(Blut)
Expositionsende,
bzw. Schichtende
TRGS 903
Aceton: 25 mg/l
(Urin)
Expositionsende,
bzw. Schichtende
TRGS 903
Aceton: 25 mg/l
(Blut)
Expositionsende,
bzw. Schichtende
DE DFG
BAT
Aceton: 25 mg/l
(Urin)
Expositionsende,
bzw. Schichtende
DE DFG
BAT
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006
Stoffname Anwendungsb
ereich
Expositionsweg
e
Mögliche
Gesundheitsschäden
Wert
Propan-2-ol Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
500 mg/m³
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
888 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
89 mg/m³
Verbraucher Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
319 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Verschlucken Langzeit -
systemische Effekte
26 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Kohlenwasserstoffe,
C6-C7, n-alkane,
Isoalkane, zyklisch, <
5% n-hexan
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2035 mg/m³
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
773 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
608 mg/m³
Verbraucher Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
699 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Verschlucken Langzeit -
systemische Effekte
699 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
2,2'-(C16-18
(geradzahlig)alkylimin
o)diethanol
Arbeitnehmer Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
2,96 mg/m³
Arbeitnehmer Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,42 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Einatmung Langzeit -
systemische Effekte
0,522 mg/m³
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Verbraucher Hautkontakt Langzeit -
systemische Effekte
0,15 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Verbraucher Verschlucken Langzeit -
systemische Effekte
0,15 mg/kg
Körpergewicht
/Tag
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Stoffname Umweltkompartiment Wert
Propan-2-ol Süßwasser 140,9 mg/l
Meerwasser 140,9 mg/l
Zeitweise Verwendung/Freisetzung 140,9 mg/l
Abwasserkläranlage 2251 mg/l
Süßwassersediment 552 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Meeressediment 552 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Boden 28 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Oral (Sekundärvergiftung) 160 mg/kg
Nahrung
2,2'-(C16-18
(geradzahlig)alkylimino)diethanol
Süßwasser 0,161 µg/l
Süßwasser - zeitweise 0,107 µg/l
Meerwasser 0,016 µg/l
Abwasserkläranlage 3,5 mg/l
Süßwassersediment 1,692 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Meeressediment 0,169 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Boden 5 mg/kg
Trockengewicht
(TW)
Oral (Sekundärvergiftung) 7,77 mg/kg
Nahrung
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Expositionskonzentrationen am Arbeitsplatz minimieren.
Bei Nichtverfügbarkeit einer ausreichenden Entlüftung ist eine lokale Entlüftung zu verwenden.
Explosionsgeschützte elektrische, Lüftungs- und Beleuchtungsgeräte verwenden.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz : Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen:
Schutzbrillen
Die Ausrüstung sollte DIN EN 166 entsprechen
Handschutz
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Material : Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit : >= 480 min
Handschuhdicke : >= 0,5 mm
Richtlinie : Die Ausrüstung sollte DIN EN 374 entsprechen
Tragedauer : <= 240 min
Anmerkungen : Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in
Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die
Chemikalienbeständigkeit der oben genannten
Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem
Handschuhhersteller abzuklären. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
Haut- und Körperschutz : Angemessene Schutzkleidung basierend auf den Angaben
zur chemischen Beständigkeit und einer Bewertung der
potenziellen Exposition vor Ort wählen.
Folgende persönliche Schutzausrüstung tragen:
Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Risiko explosiver
Atmosphären oder Verpuffungen besteht, ist flammfeste
antistatische Schutzkleidung zu tragen.
Hautkontakt mittels undurchdringlicher Schutzkleidung
vermeiden (Handschuhe, Schürzen, Stiefel etc.).
Atemschutz : Bei Nichtverfügbarkeit einer lokalen Entlüftung oder wenn die
Expositionsbewertung Expositionen außerhalb der
empfohlenen Richtlinien ergibt, ist ein Atemschutz zu
verwenden.
Der Filter sollte mit DIN EN 14387 übereinstimmen
Filtertyp : Kombinationstyp Partikel und organische Dämpfe (A-P)
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand : flüssig
Form : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : charakteristisch
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : Keine Daten verfügbar
Siedebeginn und
Siedebereich
: Keine Daten verfügbar
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Keine Daten verfügbar
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Obere Explosionsgrenze /
Obere Entzündbarkeitsgrenze
: 6,5 %(V)
Untere Explosionsgrenze /
Untere
Entzündbarkeitsgrenze
: 1,0 %(V)
Flammpunkt : -14 °C
Zündtemperatur : Keine Daten verfügbar
Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : Lösungsmittelmischung; pH-Wert-Bestimmung nicht möglich,
keine wässrige Lösung
Viskosität
Viskosität, kinematisch : <= 20,5 mm²/s (40 °C)
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : nicht mischbar
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: Nicht anwendbar
Dampfdruck : 61 hPa (20 °C)
Dichte : ca. 0,71 g/cm³ (20 °C)
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar
Partikeleigenschaften
Partikelgröße : Nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben
Explosive Stoffe/Gemische : Nicht explosiv
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Verdampfungsgeschwindigkei
t
: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Nicht als reaktionsgefährlich eingestuft.
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10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch
bilden.
Reaktionsfähig mit starken Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Hitze, Flammen und Funken.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Angaben zu
wahrscheinlichen
Expositionswegen
: Einatmung
Hautkontakt
Verschlucken
Augenkontakt
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): > 25,2 mg/l
Expositionszeit: 4 h
Testatmosphäre: Dampf
Akute dermale Toxizität : LD50 (Kaninchen): > 2.000 mg/kg
Propan-2-ol:
Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > 5.000 mg/kg
Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): > 25 mg/l
Expositionszeit: 6 h
Testatmosphäre: Dampf
Akute dermale Toxizität : LD50 (Kaninchen): > 5.000 mg/kg
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
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Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): > 2.000 mg/kg
Methode: OECD Prüfrichtlinie 401
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht Hautreizungen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Spezies : Kaninchen
Methode : OECD Prüfrichtlinie 404
Ergebnis : Hautreizung
Propan-2-ol:
Spezies : Kaninchen
Ergebnis : Keine Hautreizung
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Spezies : Kaninchen
Methode : OECD Prüfrichtlinie 404
Ergebnis : Hautreizung
Anmerkungen : Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Schwere Augenschädigung/-reizung
Verursacht schwere Augenreizung.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Spezies : Kaninchen
Ergebnis : Keine Augenreizung
Propan-2-ol:
Spezies : Kaninchen
Ergebnis : Augenreizend, reversibel innerhalb 21 Tagen
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Spezies : Gewebskultur
Methode : In-vitro-Prüfung auf Augenreizung
Anmerkungen : Es wurde keine Testrichtlinie befolgt
Ergebnis : Augenreizend, reversibel innerhalb 21 Tagen
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Art des Testes : Buehler Test
Expositionswege : Hautkontakt
Spezies : Meerschweinchen
Ergebnis : negativ
Propan-2-ol:
Art des Testes : Buehler Test
Expositionswege : Hautkontakt
Spezies : Meerschweinchen
Methode : OECD Prüfrichtlinie 406
Ergebnis : negativ
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Art des Testes : Maximierungstest
Expositionswege : Hautkontakt
Spezies : Meerschweinchen
Methode : OECD Prüfrichtlinie 406
Ergebnis : negativ
Anmerkungen : Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES)
Ergebnis: negativ
Gentoxizität in vivo : Art des Testes: Erythrozyten-Mikrokerntest bei Säugern (Invitro-Zytogenetiktest)
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Inhalation (Dampf)
Methode: OPPTS 870.5395
Ergebnis: negativ
Keimzell-MutagenitätBewertung
: Eingestuft basierend auf einem Benzolgehalt von < 0,1 %
(Verordnung (EC) 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Anmerkung
P)
Propan-2-ol:
Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES)
Ergebnis: negativ
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Art des Testes: In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen
Ergebnis: negativ
Gentoxizität in vivo : Art des Testes: Erythrozyten-Mikrokerntest bei Säugern (Invitro-Zytogenetiktest)
Spezies: Maus
Applikationsweg: Intraperitoneale Injektion
Ergebnis: negativ
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Bakterieller Rückmutationstest (AMES)
Methode: OECD Prüfrichtlinie 471
Ergebnis: negativ
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Art des Testes: In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen
Methode: OECD Prüfrichtlinie 476
Ergebnis: negativ
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien
Art des Testes: Chromosomenaberrationstest in vitro
Methode: OECD Prüfrichtlinie 473
Ergebnis: negativ
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Spezies : Maus
Applikationsweg : Hautkontakt
Expositionszeit : 102 Wochen
Ergebnis : negativ
Karzinogenität - Bewertung : Eingestuft basierend auf einem Benzolgehalt von < 0,1 %
(Verordnung (EC) 1272/2008, Anhang VI, Teil 3, Anmerkung
P)
Propan-2-ol:
Spezies : Ratte
Applikationsweg : Inhalation (Dampf)
Expositionszeit : 104 Wochen
Methode : OECD Prüfrichtlinie 451
Ergebnis : negativ
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Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Wirkung auf die Fruchtbarkeit : Art des Testes: Studie zur Zwei-GenerationenReproduktionstoxizität
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Inhalation (Dampf)
Ergebnis: negativ
Effekte auf die
Fötusentwicklung
: Art des Testes: Embryo-fötale Entwicklung
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Inhalation (Dampf)
Ergebnis: negativ
Propan-2-ol:
Wirkung auf die Fruchtbarkeit : Art des Testes: Studie zur Zwei-GenerationenReproduktionstoxizität
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Verschlucken
Ergebnis: negativ
Effekte auf die
Fötusentwicklung
: Art des Testes: Embryo-fötale Entwicklung
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Verschlucken
Ergebnis: negativ
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Wirkung auf die Fruchtbarkeit : Art des Testes: Toxizitätsstudie mit kombinierten wiederholten
Dosen mit Screeningtest auf Reproduktions-
/Entwicklungstoxizität
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Verschlucken
Methode: OECD Prüfrichtlinie 422
Ergebnis: negativ
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Effekte auf die
Fötusentwicklung
: Art des Testes: Toxizitätsstudie mit kombinierten wiederholten
Dosen mit Screeningtest auf Reproduktions-
/Entwicklungstoxizität
Spezies: Ratte
Applikationsweg: Verschlucken
Methode: OECD Prüfrichtlinie 422
Ergebnis: negativ
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Bewertung : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Propan-2-ol:
Bewertung : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Bewertung : Keine signifikanten gesundheitlichen Effekte bei Tieren in
Konzentrationen von 100 mg/kg bw oder weniger.
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Spezies : Ratte
NOAEL : > 20 mg/l
Applikationsweg : Inhalation (Dampf)
Expositionszeit : 13 Wochen
Propan-2-ol:
Spezies : Ratte
NOAEL : 12,5 mg/l
Applikationsweg : Inhalation (Dampf)
Expositionszeit : 104 Wochen
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Spezies : Ratte
LOAEL : >= 100 mg/kg
Applikationsweg : Verschlucken
Expositionszeit : 63 Tage
Methode : OECD Prüfrichtlinie 422
Anmerkungen : Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Aspirationstoxizität
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Der Stoff oder das Gemisch ist bekannterweise aspirationstoxisch beim Menschen oder muss als
aspirationstoxisch beim Menschen angesehen werden.
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11.2 Angaben über sonstige Gefahren
Endokrinschädliche Eigenschaften
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Produkt:
Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die
gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung
(EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten
Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von
0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften
aufweisen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Toxizität gegenüber Fischen : LL50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 8,2 mg/l
Expositionszeit: 96 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 4,5 mg/l
Expositionszeit: 48 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202
Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen
Materialien
Toxizität gegenüber
Algen/Wasserpflanzen
: EL50 (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 3,1 mg/l
Expositionszeit: 72 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201
Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen
Materialien
NOELR (Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge)): 0,5
mg/l
Expositionszeit: 72 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201
Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen
Materialien
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
(Chronische Toxizität)
: NOELR: 2,6 mg/l
Expositionszeit: 21 d
Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 211
Propan-2-ol:
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Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 9.640 mg/l
Expositionszeit: 96 h
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): > 10.000 mg/l
Expositionszeit: 24 h
Toxizität bei
Mikroorganismen
: EC50 (Pseudomonas putida): > 1.050 mg/l
Expositionszeit: 16 h
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Danio rerio (Zebrabärbling)): > 0,1 - 1 mg/l
Expositionszeit: 96 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Methode: OECD Prüfrichtlinie 203
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 70,9 µg/l
Expositionszeit: 48 h
Testsubstanz: Wasserlösliche Anteile
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Toxizität gegenüber
Algen/Wasserpflanzen
: ErC50 (Raphidocelis subcapitata (Grünalge)): 11,9 µg/l
Expositionszeit: 72 h
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
EC10 (Raphidocelis subcapitata (Grünalge)): 3,45 µg/l
Expositionszeit: 72 h
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
M-Faktor (Akute aquatische
Toxizität)
: 10
Toxizität bei
Mikroorganismen
: EC10 (Belebtschlamm): 35 mg/l
Expositionszeit: 3 h
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 209
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
Toxizität gegenüber Fischen
(Chronische Toxizität)
: EC10: > 10 - 100 µg/l
Expositionszeit: 35 d
Spezies: Danio rerio (Zebrabärbling)
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 210
Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen
wirbellosen Wassertieren
(Chronische Toxizität)
: NOEC: 32 µg/l
Expositionszeit: 21 d
Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 211
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
SICHERHEITSDATENBLATT
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20 / 28
M-Faktor (Chronische
aquatische Toxizität)
: 1
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
Biologischer Abbau: 77,05 %
Expositionszeit: 28 d
Methode: OECD Prüfrichtlinie 301F
Propan-2-ol:
Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: schnell abbaubar
BOD/COD : BOD: 1,19 (BSB5)
COD: 2,23
BOD/COD: 53 %
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.
Biologischer Abbau: 68 %
Expositionszeit: 28 d
Methode: OECD Prüfrichtlinie 301D
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Inhaltsstoffe:
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane, Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan:
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: log Pow: 4
Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen
Materialien
Propan-2-ol:
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: log Pow: 0,05
2,2'-(C16-18 (geradzahlig)alkylimino)diethanol:
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: log Pow: 3,6
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 123
Anmerkungen: Die Prüfung erfolgte gemäß der Richtlinie
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
SICHERHEITSDATENBLATT
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Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als
persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr
persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften
Produkt:
Bewertung : Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die
gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung
(EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten
Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von
0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften
aufweisen.
12.7 Andere schädliche Wirkungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen
beseitigen.
Gemäß europäischem Abfallkatalog (EAK) sind
Abfallschlüsselnummern nicht produkt- sondern
anwendungsbezogen.
Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in
Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt
werden.
Abfälle nicht in den Ausguss schütten.
Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage
zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können
gefährlich sein.
Diese Behälter nicht unter Druck setzen, schneiden,
schweißen, hartlöten, weichlöten, bohren, schweißen oder
Hitze, Flammen, Funken oder anderen Entzündungsquellen
aussetzen. Sie können explodieren und zu Verletzungen
und/oder Tod führen.
Falls nicht anders angegeben: Entsorgung als unbenutztes
Produkt.
Abfallschlüssel-Nr. : Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als
Empfehlung gedacht:
gebrauchtes Produkt
07 01 04*, andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten
und Mutterlaugen
14 06 03*, andere Lösemittel und Lösemittelgemische
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nicht gebrauchtes Produkt
07 01 04*, andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten
und Mutterlaugen
ungereinigte Verpackung
15 01 10*, Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe
enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
14 06 03*, andere Lösemittel und Lösemittelgemische
Gem. Verpackungsgesetz restentleerte Verpackungen:
Restentleerte, nicht kontaminierte Verpackungen nicht
schadstoffhaltiger Füllgüter können den Erfassungssystemen
für Verkaufsverpackungen zur Verwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
ADN : UN 1993
ADR : UN 1993
RID : UN 1993
IMDG : UN 1993
IATA : UN 1993
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADN : ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane,
Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan)
ADR : ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane,
Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan)
RID : ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
(Propan-2-ol, Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-alkane,
Isoalkane, zyklisch, < 5% n-hexan)
IMDG : FLAMMABLE LIQUID, N.O.S.
(Propan-2-ol, Hydrocarbons, C6-C7, n-alkanes, isoalkanes,
cyclics, <5% n-hexane, 2,2'-(C16-18 (evennumbered) alkyl
imino) diethanol)
IATA : Flammable liquid, n.o.s.
(Propan-2-ol, Hydrocarbons, C6-C7, n-alkanes, isoalkanes,
cyclics, <5% n-hexane)
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse Nebengefahren
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gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, geändert durch die
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ADN : 3
ADR : 3
RID : 3
IMDG : 3
IATA : 3
14.4 Verpackungsgruppe
ADN
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : F1
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 33
Gefahrzettel : 3
ADR
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : F1
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 33
Gefahrzettel : 3
Tunnelbeschränkungscode : (D/E)
RID
Verpackungsgruppe : II
Klassifizierungscode : F1
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
: 33
Gefahrzettel : 3
IMDG
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : 3
EmS Kode : F-E, S-E
IATA (Fracht)
Verpackungsanweisung
(Frachtflugzeug)
: 364
Verpackungsanweisung (LQ) : Y341
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : Flammable Liquids
IATA (Passagier)
Verpackungsanweisung
(Passagierflugzeug)
: 353
Verpackungsanweisung (LQ) : Y341
Verpackungsgruppe : II
Gefahrzettel : Flammable Liquids
14.5 Umweltgefahren
ADN
Umweltgefährdend : ja
ADR
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12.11.2025
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Datum der letzten Ausgabe: 11.06.2025
Datum der ersten Ausgabe: 22.12.2009
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Umweltgefährdend : ja
RID
Umweltgefährdend : ja
IMDG
Meeresschadstoff : ja
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht
und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung
in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der
Verpackungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
Anmerkungen : Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Anhang
XVII)
:
Die Beschränkungsbedingungen für
folgende Einträge sollten
berücksichtigt werden:
Nummer in der Liste 3
Nummer in der Liste 75: Wenn Sie
beabsichtigen, dieses Produkt als
Tätowiertinte zu verwenden, wenden
Sie sich bitte an Ihren Verkäufer.
Stoff(e) oder Gemisch(e) werden
hier entsprechend ihrem
Vorkommen in der Verordnung
aufgeführt, unabhängig von ihrer
Verwendung/ihrem Zweck oder den
Bedingungen der Beschränkung.
Bitte beachten Sie die Bedingungen
in der entsprechenden Verordnung,
um festzustellen, ob ein Eintrag für
das Inverkehrbringen relevant ist
oder nicht.
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage
kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe
(Artikel 59).
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 2024/590 über Stoffe, die zum
Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische
Schadstoffe (Neufassung)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen : Nicht anwendbar
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Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr
gefährlicher Chemikalien
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
(Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung
der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Menge 1 Menge 2
E2 UMWELTGEFAHREN 200 t 500 t
P5c ENTZÜNDBARE
FLÜSSIGKEITEN
5.000 t 50.000 t
34 Erdölerzeugnisse und
alternative Kraftstoffe a)
Ottokraftstoffe und Naphta
b) Kerosine (einschließlich
Flugturbinenkraftstoffe) c)
Gasöle (einschließlich
Dieselkraftstoffe, leichtes
Heizöl und
Gasölmischströme) d)
Schweröle e) alternative
Kraftstoffe, die denselben
Zwecken dienen und in
Bezug auf Entflammbarkeit
und Umweltgefährdung
ähnliche Eigenschaften
aufweisen wie die unter
den Buchstaben a bis d
genannten Erzeugnisse
2.500 t 25.000 t
Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
TA Luft : 5.2.7.1.3: Reproduktionstoxische Stoffe:
Piperonal
Flüchtige organische
Verbindungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. November 2010 über Emissionen aus Industrie
und Tierhaltung (integrierte Vermeidung und Verminderung
der Umweltverschmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 99 %,
702,2 g/l
Anmerkungen: VOC(flüchtige organische Verbindung)-Gehalt
abzüglich Wasser
Verordnung (EC) Nr.
648/2004, in der jeweils
gültigen Form
: 30 % und darüber: Aliphatische Kohlenwasserstoffe
Sonstige Verbindungen: Duftstoffe
Sonstige Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz
oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbewertung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Sonstige Angaben : Positionen, bei denen Veränderungen gegenüber der
vorherigen Fassung vorgenommen wurden, sind im
Textkörper durch zwei vertikale Linien hervorgehoben.
Volltext der H-Sätze
H225 : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H304 : Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
H315 : Verursacht Hautreizungen.
H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Aquatic Acute : Kurzfristig (akut) gewässergefährdend
Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend
Asp. Tox. : Aspirationsgefahr
Eye Irrit. : Augenreizung
Flam. Liq. : Entzündbare Flüssigkeiten
Skin Irrit. : Reizwirkung auf die Haut
STOT SE : Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
DE DFG BAT : Deutschland. MAK- und BAT Anhang XIII
DE DFG MAK : Deutschland. MAK- und BAT Anhang IIa
DE TRGS 900 : Deutschland. TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 903 : TRGS 903 - Biologische Grenzwerte
DE DFG MAK / MAK : MAK-Wert
DE TRGS 900 / AGW : Arbeitsplatzgrenzwert
ADN - Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstrassen; ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher
Güter auf der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemikalien; ASTM -
Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008;
CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts
für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische
Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx -
Konzentration verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion;
EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx -
Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes
System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA -
Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die
Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 -
Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC -
Verzeichnis der in China vorhandenen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler
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Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale
Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in
Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer
Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale
Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine
(schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung
erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches
Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP);
PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den
Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative)
Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion
von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im
Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS -
Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in
Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TECI - Thailand Lagerbestand Vorhandener
Chemikalien; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Ge
Inhalt: 2 x 1000 ml
Farbe: farblos
Chemische Basis: Mineralöl
Dichte/Bedingung: 0,71 g/cm³ / bei 20°C, EN 542
Flammpunkt: min. -14 °C
AOX-frei: ja